Diese Antwort bezieht sich auf die österreichische Gesetzeslage und selbst da gibt es Unterschiede, da die Bauordnung Ländersache ist und Graubereiche.
Ein Container, und ein solcher bleiben Q-Box Wohnmodule von ihrer Struktur und Statik her, ist von seiner primären Anwendung her ein temporäres Gebäude (oder auch fliegender Bau genannt) kann aber sehr wohl auch als Gebäude gesehen und bewilligt werden. Unterschiede ergeben sich auch von der Nutzung her.
Eine temporäre Nutzung ist eine maximale Aufstellungsdauer von bis zu 3 Jahren und eine nicht ausschliessliche oder durchgehende Verwendung zu Wohnzwecken. Diese könnte durchaus auch auf Grundstücken mit einer von „Wohngebiet“ abweichenden Flächenwidmung sein.
Für eine dauernde Verwendung für Wohnzwecke auf einem dafür vorgesehenen Grundstück (Pacht oder Eigentum) kann entsprechend der prozentualen Bebauung unter Beachtung der Abstände zu den Grundstücksgrenzen für Q-Box Wohnmodule wie für jedes feste Gebäude um eine Baubewilligung angesucht werden.